Qualitätssicherung
Bei der Erstellung der Gutachten orientiere ich mich an der aktuellen fachlichen Diskussion und der aktuellen Rechtsprechung sowie an den von der „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten“ formulierten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.
Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen teil und befinde mich in einem regen Austausch mit langjährig tätigen Kolleginnen und Kollegen.
Jedes Gutachten wird (in anonymisierter Form) von einem erfahrenen Kollegen bzw. einer erfahrenen Kollegin gegengelesen.